| Obwohl die Sondermünzen ein
gesetzliches Zahlungsmittel darstellen, werden diese in erster Linie
für Sammler geprägt. Diese besitzen allerdings im Gegensatz zu den Gedenk- und Kursmünzen nur im jeweiligen Ausgabeland Zahlungskraft. Für Sondermünzen gilt, dass sich diese vom Nominal her nicht mit einer Umlaufmünze identisch sein dürfen, sie sich in den Merkmalen Farbe, Durchmesser und Dicke in mindestens 2 von denen der Kursmünzen erheblich unterscheiden müssen und das Ausgabeland gut ersichtlich muss. In der ersten Eurojahren sind bereits Sondermünzen mit verschiedenen Wertstufen von 0,25 Euro bis hin zu 400 Euro Nominalwert ausgegeben wurden. |
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